SKMM_Herrad_Kuester_Portrait

Herrad Küster

Seit 1978 als Rechtsanwältin tätig. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen im Familien– und Erbrecht. Beratungssprachen sind Deutsch und Englisch.

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

Herrad Küster ist seit 1978 als Rechtsanwältin zugelassen.

Sie hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg und an der Ludwig-Maximilians-Universität in München absolviert und die juristischen Staatsprüfungen in München abgelegt.

Im Jahr 1982 gründete sie die Kanzlei mit Schwerpunkt im Familienrecht.