Urheberrecht

SCHULZE KÜSTER MÜLLER MUELLER JANGL Rechtsanwälte beraten umfassend im Urheber- und Medienrecht, Presse- und Verlagsrecht, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Persönlichkeitsrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz.

Das Urheberrecht stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Hier beraten wir Mandanten unterschiedlicher Branchen aus dem Bereich der Kreativschaffenden, wie etwa Komponisten, Textdichter, Autoren, Filmemacher, Musiker, Künstler und Fotografen, sowie auch Rechteauswerter, wie Verlage, Tonträgerhersteller, Labels und Verwertungsgesellschaften. Wir gestalten sämtliche urheberrechtliche Vertragsbeziehungen (z.B. Autorenvertrag, Künstlervertrag, Lizenzvereinbarung) einschließlich gesellschaftsrechtlicher Gestaltung und vertreten unsere Mandanten gerichtlich sowie außergerichtlich.

SKMM_Urheberrecht

Kernbereiche unserer Tätigkeit sind

  • Recht der Wortautoren
  • Musikrecht
  • Kunstrecht
  • Designrecht
  • Recht der Baukunst
  • Fotorecht
  • Filmrecht

Der Schutz des Geistigen Eigentums wird ferner über das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Domainrecht und Designschutzrecht gewährleistet. Auch hierin liegt ein wesentlicher Schwerpunkt unserer fachlichen Expertise.

Unsere Beratung erstreckt sich auf nationale, wie auch auf international ausgerichtete Sachverhalte.