Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber– und Medienrecht. Beratungssprachen sind Deutsch und Englisch.
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Urheberrecht, u.a.
- Recht der Wortautoren
- Musikrecht
- Kunstrecht
- Designrecht
- Recht der Baukunst
- Fotorecht / Filmrecht
- Medienrecht, u.a.
- Bildnisrecht und Persönlichkeitsrecht
- Urhebervertragsrecht
- Verlagsrecht
- Recht der Verwertungsgesellschaften
- Angrenzende Gebiete des Wettbewerbsrechts, Designrechts und Markenrechts
- Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), Mitglied und zweiter Vorsitzender des Fachausschusses für Urheber- und Verlagsrecht
- Association Litteraire et Artistique Internationale (ALAI)
- Mitglied des Förderkreises des Instituts für Urheber- und Medienrecht
- Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht
Dr. Gernot Schulze ist seit 1978 als Rechtsanwalt tätig.
Von 1979 bis 1981 war er am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München tätig. Währenddessen promovierte er an der FU Berlin, Thema der Dissertation: „Die kleine Münze und ihre Abgrenzungsproblematik bei den Werkarten des Urheberrechts“.
Im Jahr 1982 gründete er die Kanzlei mit Schwerpunkt im Urheber- und Medienrecht. Von 2002 bis 2010 war Dr. Gernot Schulze Lehrbeauftragter der Universität Passau und von 2004 bis 2006 Lehrbeauftragter der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich.