Familienrecht

SCHULZE KÜSTER MÜLLER MUELLER JANGL Rechtsanwälte haben seit Gründung der Kanzlei einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht.

Wir beraten und vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend auf allen Bereichen des Familienrechts. Hierbei legen wir großen Wert auf eine individuell ausgestaltete und an den Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten orientierte Beratung.

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Trennung und Scheidung ändern die Lebenssituation in komplexer und unvorhergesehener Weise. Unsere Arbeit sehen wir darin, Sie hierbei kompetent und umfassend zu unterstützen. Wenn eine außergerichtliche Einigung aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, so vertreten wir Ihre Interessen auch entschlossen vor Gericht.

Kernbereich unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung in den Bereichen

  • Trennung und Scheidung
  • Sorge- und Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
  • Ehewohnung, Haushaltsgegenstände
  • Vaterschaft (Feststellung, Anfechtung)
  • Elternunterhalt
  • Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gütertrennung)
  • Sonstiges Vermögensrecht
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
  • Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Lebenspartnerschaft
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder wir schließen eine Honorarvereinbarung nach Zeitaufwand.